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Gesetz gegen Zahlungsverzug: 40-Euro-Mahnpauschale kommt

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RechtswegZahlt ein Auftraggeber spät, ist das nicht nur eine Unsitte. Viele Unternehmen – besonders Gründer, Jungunternehmer und Selbstständige ohne großen Liquiditätspuffer sind durch säumige Zahler schnell existenziell bedroht. Nun ist das Gesetz  zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, das Abhilfe schaffen soll, zum Greifen nahe. Vorgesehen sind eine 40 Euro-Mahnpauschale, höhere Verzugszinsen und Zahlungsziele von maximal 30 Tagen als Regelfall. Das heißt: Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen künftig schneller zahlen.

Bildquelle: Gerd Altmann/pixelio.de

Die Neuregelung des Zahlungsverzugs wurde mehrmals verzögert. Eigentlich sollte die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie vom Februar 2011 bereits Anfang 2013 umgesetzt werden. Nun tritt das Gesetz voraussichtlich erst im Sommer 2014 in Kraft. Stimmt der Bundestag dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zu – was aufgrund der herrschenden Mehrheitsverhältnisse zu erwarten ist – wird Folgendes beschlossen:

  • Es wird eine 40-Euro-Mahnpauschale eingeführt.
    Damit wird der Aufwand „vergütet“, den das Eintreiben von Forderungen verursacht, was insbesondere das Durchsetzen kleiner Forderungen erleichtert.
  • Künftig gelten höhere Verzugszinsen.
    Der Verzugszins wird auf 9 (bisher 8 ) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz erhöht.
  • Abnahme- und Zahlungsfristen wurden sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber begrenzt.
    So sind AGB-Klauseln, mit denen sich die öffentliche Hand und Unternehmen für die Abnahme oder Überprüfung mehr als 15 Tage und für die Zahlung mehr als 30 Tage Zeit einräumen, in Zukunft grundsätzlich unwirksam.


Auf diese Weise sollen in Zukunft kleine Unternehmen nicht mehr genötigt sein, lange Zahlungsverzögerungen zu akzeptieren, die Ihnen von größeren Unternehmen und staatlichen Auftraggebern immer wieder aufgezwungen wurden. Das neue Gesetz senkt so das Insolvenzrisiko für diejenigen, die bisher als David Geschäfte mit Goliath machten.

Die neuen Regelungen sollen übrigens für alle Rechnungen und Verträge gelten, die nach dem Inkrafttreten (ca. Sommer 2014) entstehen sowie für Dauerschuldverhältnisse, innerhalb derer die Leistung nach dem 30. Juni 2015 (!) erbracht wird.

Wenn du den Gesetzesentwurf wortwörtlich suchst, findest du ihn hier.


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